Probefahrtbedingungen

1.

Vertragsgegenstand

Aiways überlässt dem Kunden, das vom Kunden bei Vereinbarung der Probefahrt ausgewählte Aiways Fahrzeug unentgeltlich für die Zwecke einer Probefahrt (Fahrzeug). Aiways wird den Kunden im Anschluss an die Probefahrt telefonisch kontakieren, um Feedback vom Kunden zu erhalten und zu erfahren, wie dem Kunden die Probefahrt und das Fahrzeug gefallen haben. Der Kunde kann dieser telefonischen Kontaktaufnahme widersprechen, indem er Aiways unter probefahrt@ai-ways.eu kontaktiert.

2.

Abwicklung

Der vom Kunden bei Vereinbarung der Probefahrt ausgewählte EURONICS Partner (Partner) wickelt die Probefahrt ab. Der Partner übernimmt insbesondere die Übergabe des Fahrzeugs und Einweisung in das Fahrzeug. Während der Probefahrt wird ein Mitarbeiter des Partners im Fahrzeug zugegen sein.

3.

Pflichten des Kunden, Überlassung des Fahrzeugs an Dritte

3.1

Der Kunde hat das Fahrzeug nur im öffentlichen Straßenverkehr und ausschließlich in einer für eine Probefahrt üblichen Art und Weise zu nutzen. Der Kunden hat es insbesondere zu unterlassen, das Fahrzeug abseits befestigter Straßen (z.B. Feldwege oder Off-Road Parks) oder zu rennsportlichen Zwecken zu nutzen.

3.2

Der Kunde ist verpflichtet, vor Überlassung des Fahrzeuges einem Mitarbeiter des Partners eine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen.

3.3

Der Kunde darf maximal zwei weitere Fahrer an der Probefahrt teilnehmen lassen, soweit diese vor Beginn der Probefahrt dem Partner benannt werden und dem Partner – ebenfalls vor Beginn der Probefahrt – eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Sonst darf der Kunde das Fahrzeug Dritten nicht überlassen.

3.4

Sowohl für den Kunden, als auch weitere benannte Fahrer gilt das Mindestalter von 21 Jahren.

4.

Haftung und Versicherung

4.1

Der Kunde haftet für Schäden am Fahrzeug, die er oder die von ihm benannten weiteren Fahrer während der Probefahrt schuldhaft verursachen. Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges gelten nicht als Schaden.

4.2

Aiways hat für das Fahrzeug eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung abgeschlossen.

4.3

Die Haftung des Kunden nach Ziffer 1ist im Rahmen der Haftpflicht- und Kaskoversicherung von Aiways auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.000 pro Schadensfall beschränkt.

4.4

Im Falle von Verkehrsverstößen wird Aiways dem Kunden den jeweiligen Bußgeldbescheid übermitteln. Der Kunde haftet für alle Bußgelder, die gegen ihn bei der Nutzung des Fahrzeuges verhängt werden. Zusätzlich stellt der Kunde Aiways von etwaigen Ansprüchen frei, die eine Bußgeldstelle unmittelbar gegen Aiways als Fahrzeughalter wegen eines Verkehrsverstoßes des Kunden im Zusammenhang mit der Probefahrt geltend macht.